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Live! aus Genhodder

03. September 2017

01. September 2017

21. März 2017

09. Juni 2016

09. Juni 2016

Gewässerordnung (APO)

Der Angelpark Genhodder wurde für Dich hergerichtet um Dir die Möglichkeit zu schaffen, einige beschauliche Stunden zu verbringen. Wir sind bemüht, Dir den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen.

Der Angelpark Genhodder ist gelegen im Landschaftsschutzgebiet und unterliegt verschiedenen Auflagen. Achte daher bitte auf Sauberkeit und verlasse Deinen Angelplatz, wie Du ihn selbst vorzufinden wünschst.

Wegwerfen von Zigarettenkippen (Aschenbecher stehen an den Seen bereit), Angelschnüren und Unrat ist zu unterlassen. Abfallbehälter sind bereitgestellt. Das Betreten der Böschung und der angrenzenden Biotope außerhalb der Standplätze ist ausserdem strengstens verboten. Die Ufervegetation muss ebenso erhalten bleiben. Zu Ihrer Erbauung wurden im Park verschiedene Bäume, Ziersträucher und Blumen gepflanzt. Bitte pflückt keine Blumen oder beschädigt die angrenzenden Pflanzen.

Angelparkordnung (APO):

APO § 1
Vor dem Einnehmen des Angelplatzes ist der Fischereierlaubnisschein an der Fischerhütte zu lösen.

APO § 2
Das Angeln ist nur mit Gültigem Fischereischein bzw. Jugendfischereischein erlaubt.

APO § 3
Es darf höchstens mit zwei Ruten gefischt werden.

APO § 4
Angeln mit Kunstködern sowie das Fischen mit totem Köderfisch ist erlaubt.

APO § 5
Verkauf und Auswaiden von gefangenen Fischen können wir im Park nicht gestatten.

APO § 6
Im Park geangelte Köderfische dürfen nicht lebend den Park verlassen.

Ansonsten wird auf die Aushänge und Angelparkordnung hingewiesen.

 

 

Veranstaltungen

Veranstaltungspause

Aktuell sind keine Veranstaltungen geplant! Weitere Informationen folgen.

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